Definitionen zu relevanten Begriffen auf unserer Seite
Fischschonbezirke
Fischschonbezirke sind Gebiete, die von Fischen als Route von einem Gebiet zum anderen genutzt werden. Dieses können Enge Stellen zwischen zwei Festlandgebieten, Fahrrinnen oder auch Flußmündungen sein. Auf Grund der Enge kommt es in diesen Gewässergebieten zu einer hohen Dichte an Fischen.
Um an diesen Stellen die Fischbestände zu schützen, weisen die Behörden diese Bereiche als Fischschonbezirke aus. In diesen Schutzzonen ist das Angeln in gewissen Zeiträumen oder auch ganzjährig untersagt.
Laichschonbezirke
Laichschonbezirke beziehen sich, wie es der Name bereits sagt, auf das Laichen von Fischen. Jede Fischart hat zum Laichen bevorzugte Gebiete, in denen während der Laichzeit eine hohe Population anzutreffen ist. Um die Fischbestände zu schützen und ein Abfischen vor dem Laichen zu verhindern, weisen die Behörden bestimmte Schonbezirke zum Ablaichen aus. In diesen Gebieten ist die Fischerei zumeist vom 01. April bis 31. Mai untersagt.
Achtung: Zusätzlich sind die Schonzeiten der jeweiligen Fischarten zu beachten, welche grundsätzlich in bestimmten Zeiträumen gelten und unabhängig von den Schonbezirken sind.
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete sind besondere Gebiete, in denen Pflanzen und Tiere geschützt werden sollen. In diesen Bereichen wird Wert auf die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensräumen bestimmter Tier- und Pflanzenarten gelegt. In diesen Gebieten gelten bestimmte Regeln, die von Besuchern unbedingt einzuhalten sind. Naturschutzgebiete werden zudem in Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate und Naturparks unterteilt.
Karten für Fischschonbezirke und Laichschonbezirke
Die einzelnen Fischschonbezirke, Laichschonbezirke und Naturschutzgebiete haben wir auf unserer Seite nach Regionen sortiert. Sie finden Karten zu den Schutzzonen für die Gebiete