Zeitlich befristeter Touristenfischereischein für Mecklenburg Vorpommern
Als Urlauber in Mecklenburg Vorpommern ist es möglich, einen Touristenfischereischein zu erwerben. Dieser ist zeitlich befristet auf 28 Tage und kann beliebig oft verlängert werden. Ein Fischereischein, ob lebenslang gültig (mit Prüfung) oder zeitlich befristet (Touristenfischereischein), wird grundsätzlich ab dem vollendeten 14. Lebensjahr benötigt. Erwerben können Sie den Touristenfischereischein bei den zuständigen Ämtern. In der folgenden Karte haben wir diese aufgeführt.
Mit dem Fischereischein ist Ihnen das Angeln grundsätzlich erlaubt, jedoch fehlt Ihnen noch eine gültige Angelerlaubnis, welche auf das Gewässer bezogen ist. Diese gibt es für unterschiedliche Zeiträume (Tag, Woche, Jahr) und kann teilweise direkt beim Amt, welches Ihnen den Fischereischein ausstellt, mit erworben werden oder in zahlreichen Angelläden, bei den Kurverwaltungen oder Gemeinden.
Die Vergabestellen für die Angelerlaubnisse (Gewässerkarte) findest du hier
Achtung: Wenn Sie mit Kindern vor Vollendung des 14. Lebensjahres angeln gehen, benötigt dieses zwar keinen Fischereischein, jedoch zwingend eine Angelerlaubnis für das Gewässer.