Schonzeiten und Mindestmaße

Hier finden Sie alle Infos über Schonzeiten und Mindestmaße für die Küste Mecklenburg Vorpommerns.
 

Name

Mindestmaß

Schonzeit

Aal

50 cm

Ganzjährig

Barsch

20 cm

Dorsch

35 cm

Finte

- - -

Ganzjährig

Flunder

25 cm

Flussneunauge

- - -

Ganzjährig

Glattbutt

30 cm

Hecht

50 cm

01.03. - 30.04.

Kliesche

25 cm

Lachs

60 cm

15.09. - 14.12.

Maifisch

- - -

Ganzjährig

Meerforelle

45 cm

15.09. - 14.12.

Meer­neun­auge

- - -

Ganzjährig

Ostsee­schnäpel

40 cm

01.11. - 30.11.

Quappe

30 cm

Scholle

25 cm

Steinbutt

30 cm

01.06. - 31.07.

Stör

- - -

Ganzjährig

Zährte

- - -

Ganzjährig

Zander

45 cm**

23.04. - 22.05.

Ziege

- - -

Ganzjährig


* gilt für den Fischfang mit der Handangel (zusätzlich gilt ein Fangverbot außerhalb der Drei-Seemeilen-Zone vom 01.10.-31.03.)

** in den Fischereibezirken Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff 40 cm


Quellen:

https://www.lallf.de/­fischerei/­fischereischutz/­mindestmasse­schonzeiten/

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